Termine nach Absprache.
Preise
Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird Umsatzsteuer nicht berechnet.
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber (im Folgenden "Gast" oder "Teilnehmer" genannt) und dem Gästeführer.
1. Grundlage
Der Vertrag über eine Führung kommt zwischen dem Gast und dem Gästeführer zustande. Alle vertraglichen Beziehungen zwischen diesen Parteien richten sich ausschließlich nach den nachstehenden Bestimmungen.
2. Vertragsabschluss
a) Ein Vertrag wird wirksam, sobald die vom Gast gewünschte Leistung durch den Gästeführer schriftlich bestätigt wurde. Absprachen, Nebenvereinbarungen und Sonderwünsche sind nur gültig, wenn sie schriftlich oder telefonisch (möglichst mindestens 48 Stunden im Voraus) mit dem Gästeführer vereinbart werden.
b) Sollte die Bestätigung vom vereinbarten Vertragsinhalt abweichen, muss der Gast innerhalb von 10 Werktagen schriftlich widersprechen. Liegt der Termin der Leistungserbringung weniger als 10 Werktage nach Vertragsabschluss, muss der Widerspruch unverzüglich erfolgen.
3. Leistungsumfang
a) Der Umfang der vom Gästeführer geschuldeten Leistung ergibt sich aus der schriftlichen Bestätigung. Änderungen oder Ergänzungen der vereinbarten Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung und sollten schriftlich festgehalten werden.
b) Situationsbedingte Änderungen der Leistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht auf ein Verschulden des Gästeführers zurückzuführen sind (z.B. Straßensperrungen, Bauarbeiten, geänderte Öffnungszeiten), sind zulässig, sofern sie den Gesamtcharakter der Führung nicht wesentlich verändern.
c) Soweit nicht anders beschrieben oder vereinbart, beträgt die maximale Gruppengröße für (teilweise oder vollständig) zu Fuß durchgeführte Führungen 25 Personen.
d) Für Schülergruppen gilt die Klassenstärke einschließlich der Aufsichtspersonen. Bei einer Teilung der Klasse muss je Gruppe mindestens eine Aufsichtsperson anwesend sein. Die Gästeführer übernehmen keine Aufsichtspflicht.
e) Sofern nicht anders beschrieben, werden Hochhäuser ausschließlich von außen erklärt.
f) Die Führung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt.
g) Der Gästeführer ist bei krankheitsbedingter Verhinderung berechtigt, die Führung kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Beträge an den Auftraggeber zurückerstattet.
4. Durchführung der Führung
a) Die vereinbarten Führungszeiten sind einzuhalten. Bei Verspätungen ist der Gast verpflichtet, den Gästeführer spätestens zum Zeitpunkt des vereinbarten Führungsbeginns zu informieren.
b) Der Gästeführer wartet bis zu 30 Minuten ab dem vereinbarten Beginn der Führung; danach gilt die Führung als ausgefallen.
c) Bei verspätetem Eintreffen der Gruppe muss entschieden werden, ob die Führung verkürzt oder die ursprünglich vereinbarte Dauer eingehalten wird. In letzterem Fall wird das Honorar entsprechend der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Führung berechnet.
d) Der Gast muss Mängel der Führung sofort gegenüber dem Gästeführer anzeigen und Abhilfe verlangen. Ein Abbruch der Führung ist nur gerechtfertigt, wenn die Mängel erheblich sind und trotz Beanstandung nicht behoben werden.
e) Der Gast sollte bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem Führungstermin eine Mobilfunknummer angeben, unter der er am Tag der Führung erreichbar ist.
5. Preise
a) Die Preise für die Führungen sind den Informationsunterlagen oder schriftlichen Angeboten des Gästeführers zu entnehmen. Es sind grundsätzlich alle bestellten und schriftlich bestätigten Leistungen zu bezahlen.
b) Die Berechnung des Honorars beginnt spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt des Führungsbeginns.
c) Sofern nicht anders vereinbart, ist das Honorar unmittelbar vor Beginn der Führung in bar an den Gästeführer zu zahlen.
Die Bezahlung mittels Vouchern ist möglich, wenn diese korrekt ausgefüllt und vom Reiseleiter unterzeichnet dem Gästeführer übergeben werden. Der Gästeführer wird anschließend eine Rechnung an den Reiseveranstalter stellen. Der Wunsch zur Rechnungsstellung muss bei der Buchung mitgeteilt und in der Auftragsbestätigung festgehalten werden. Bei Auslandsüberweisungen trägt der Gast sämtliche Bankgebühren und Spesen.
d) Bei Nichterscheinen der Gruppe ohne vorherige Stornierung wird das volle Honorar fällig.
e) Wird die Führung auf Wunsch des Gastes verlängert und stimmt der Gästeführer zu, so wird bei einer Verlängerung von bis zu 60 Minuten ein Honorarzuschlag für eine zusätzliche Stunde fällig.
f) Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist der Gästeführer berechtigt, die Führung ohne Ersatzleistung abzusagen.
g) Zusätzliche Kosten (z.B. für Verpflegung, Transport, weitere Führungen), die nicht Bestandteil des Vertrages sind, sind vom Gast direkt vor Ort in bar zu zahlen.
h) In der Regel unterliegen die Gästeführer als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG nicht der Umsatzsteuerpflicht.
6. Nichtinanspruchnahme der Leistung
a) Nimmt der Gast die vereinbarten Leistungen ohne Kündigungs- oder Rücktrittserklärung ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl der Gästeführer zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so ist der Gast zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Leistung verpflichtet. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beträge besteht nicht.
b) Für die vereinbarte Vergütung gelten die gesetzlichen Regelungen gemäß § 615 BGB (Vergütung bei Annahmeverzug und Betriebsrisiko).
7. Rücktritt, Stornierung und Änderungen
a) Rücktritte oder (Teil-)Stornierungen sind dem Gästeführer vorzugsweise schriftlich während der üblichen Geschäftszeiten mitzuteilen.
b) Bei kurzfristiger Stornierung durch den Gast hat der Gästeführer Anspruch auf ein Ausfallhonorar. Die entsprechenden Fristen und Fälligkeiten sind unter den nachfolgenden Absätzen geregelt (7 c-e).
c) Eine kostenfreie Kündigung oder Stornierung der Führung durch den Gast oder den Gästeführer ist bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Stornierungen sind dem Gästeführer während der üblichen Geschäftszeiten (werktags von 9 bis 16 Uhr) mitzuteilen.
d) Bei Stornierungen durch den Gast bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin sind 40 % des vereinbarten Honorars fällig.
e) Bei Stornierungen durch den Gast weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, bei Nichterscheinen der Gruppe ohne vorherige Stornierung oder bei einer Wartezeit des Gästeführers von mehr als 30 Minuten wird das gesamte Honorar fällig.
9. Haftung
a) Der Gästeführer haftet nicht für Schäden, die dem Gast oder seinen Begleitern entstehen, es sei denn, eine gesetzliche Haftung besteht zwingend.
b) Dieser Haftungsausschluss umfasst alle Ansprüche, unabhängig von deren rechtlicher Grundlage (z.B. Schadenersatzansprüche aus Verschuldens- und Gefährdungshaftung) und gilt auch für Ansprüche, die möglicherweise auf Krankenkassen oder Sozialversicherungsträger übergehen.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht in Fällen gesetzlich zwingender Haftung sowie bei Übernahme einer Garantie.
Ausgenommen hiervon ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf mindestens fahrlässigem Verhalten des Gästeführers beruhen, sowie für sonstige Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden.
c) Für Erfüllungsgehilfen ist jede Haftung (auch für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz) ausgeschlossen; der Gästeführer haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen Dritter, die im Rahmen der Führung in Anspruch genommen werden.
d) Die vertragliche Haftung für nicht körperliche Schäden wird vorsorglich auf das einfache Entgelt begrenzt, sofern der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurde und sofern der Gästeführer ausschließlich wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers haftbar gemacht wird.
8. Bild- und Tonaufnahmen
Film-, Bild- und Tonaufnahmen von der Führung sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Gästeführer gestattet.
10. Sonstiges (Unwirksame Bestimmungen und Rechtswahl, Gerichtsstand)
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Etwaige Streitigkeiten unterliegen dem deutschen Recht.
Der Erfüllungsort ist der Ort der Leistungserbringung. Gerichtsstand ist Frankfurt.
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